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SEPA-Umstellung: Viele Firmen unterschätzen den Aufwand

Umstellung auf SEPA mit IBAN und BIC

Nach einer Umfrage haben sich 35 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen noch nicht mit der SEPA-Umstellung beschäftigt und weitere 25 Prozent haben noch keinen wirklichen Plan. Das kann gefährlich werden, denn viele Firmen unterschätzen den Aufwand erheblich. Aber dieses Thema ist sehr komplex: Es müssen Stammdaten und Prozesse angepasst, AGBs und Geschäftspapiere überarbeitet, Zahlungsverfahren umgestellt werden. Was Sie bei der SEPA-Umstellung noch alles beachten sollten, können Sie hier kurz und knapp lesen.

Was bedeutet SEPA?

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area und bedeutet „einheitlicher Euro-Zahlungsraum“. Dieser umfasst 32 Staaten und wurde entwickelt, um Unternehmen und Verbrauchern den grenzüberschreitenden Geldtransfer zu erleichtern. Dazu müssen in den Bankabläufen und im geltenden Recht der teilnehmenden Länder Änderungen vorgenommen werden. Ab 1. Februar 2014 ist es dann nicht mehr möglich, die „alten“ Zahlungsverfahren bei Überweisungen und Lastschriften zu nutzen. Aus diesem Grund sollten Unternehmen die Übergangsphase nutzen, um zeitnah das neue SEPA-Zahlungsverfahren einzuführen.

Wer ist betroffen?

Prinzipiell sind alle Unternehmen, Behörden, Bankinstitute und Vereine innerhalb der EU, die Lastschriften und Überweisungen nutzen davon betroffen. Wie umfangreich Sie von der Umstellung betroffen sind, hängt davon ab, welche Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs Sie nutzen.

Die Pluspunkte von SEPA

Der einheitliche Zahlungsraum für den Euro wurde geschaffen, um speziell für Kleinunternehmer und Verbraucher den grenzüberschreitenden Geldtransfer zu erleichtern. Dies kann durchaus auch Vorteile auf Ihr Unternehmen haben. Einige Beispiele:

    • Die SEPA-Mandate ermöglichen es deutschen Firmen, ihrer ausländischen Kundschaft ähnliche Zahlungswege anzubieten, wie sie bislang nur in Deutschland möglich waren.
    • Wer bereits heute Kunden aus den „SEPA-Ländern“ bedient, hat häufig ein eigenes Konto bei einer ausländischen Bank. Damit können die ausländischen Kunden zwar in ihrem Inland bezahlen, allerdings fallen für diesen Service Kosten für die Kontoverwaltung bei Ihrem Unternehmen an. Mit SEPA können Sie nun darauf verzichten, weil es für den Kunden kein zusätzlicher Aufwand ist, Zahlungen direkt auf Ihr Firmenkonto zu tätigen.
    • Kunden in den SEPA-Ländern können Euro-Rechnungen schnell, bequem und preisgünstig bezahlen. Damit entfällt eine Hürde für den Einkauf im Ausland. Das kann deutschen Firmen wiederum nutzen, um für sich Auslandsmärkte zu erschließen und sich zudem noch stärker als bisher im Ausland nach interessanten Vorprodukten oder Lieferanten umschauen.

Die wichtigsten Veränderungen bei Lastschriften

Das vor allem in Deutschland weit verbreitete Lastschriftverfahren kann mit SEPA erstmals auch grenzüberschreitend genutzt werden. Allerdings werden die Regeln umgestaltet. Das gilt sowohl für die Einzugsermächtigung, als auch für das Abbuchungsverfahren. SEPA kennt diese beiden Versionen als SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen (B2B) Lastschrift. Das elektronische Lastschriftverfahren (ELV), das beispielsweise für die Bezahlung via Bankkarte im Einzelhandel verwendet wird, bleibt von SEPA vorerst unberührt.

Die SEPA-Basis-Lastschrift entspricht in etwa der bisher verwendeten Einzugsermächtigung. Dabei gibt der „Schuldner“, also der Kunde dem „Gläubiger“, Sie als Unternehmer eine Erlaubnis, den fälligen Betrag von seinem Bankkonto einzuziehen. Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist in etwa vergleichbar mit dem deutschen Abbuchungsverfahren. Hier kann der Zahlungspflichtige nach der Abbuchung der Beträge keine Rückbuchung verlangen. Er kann nur vor der Abbuchung Einspruch erheben. Die wichtigsten Neuerungen können Sie hier nachlesen.

Für das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) müssen noch Sondervereinbarungen bezüglich der Form der Lastschriftermächtigung, der Frist der Vorabinformation und der Vorlagefristen bei den Banken gefunden werden. Weil es hier noch keine Lösung gibt und eine Umstellung daher nicht möglich ist, kann das ELV vorerst bis zum 1. Februar 2016 weiter verwendet werden.

Die wichtigsten Änderungen bei Überweisungen

Bisher waren Kontonummer und Bankleitzahl erforderlich, wenn man per Überweisung oder Lastschrift Geld von einem Konto auf ein anderes transferieren wollte. Künftig treten IBAN und BIC an diese Stelle. Der BIC (Business Identifier Code, nach dem Namen der ausstellenden Behörde häufig auch SWIFT-Code genannt) bildet zusammen mit der IBAN (International Bank Account Number) die neuen Kontoinformationen, die unter SEPA zur eindeutigen Identifizierung eines Kontos nötig sind.

Weil die IBAN so gestaltet ist, dass sie schon eine Länder- und Bankenkennung beinhaltet, wird der BIC ab 31. Januar 2014 für Überweisungen und Lastschriften innerhalb Deutschlands nicht mehr benötigt. Beim grenzüberschreitenden Geldtransfer muss der BIC jedoch noch bis zum 31. Januar 2016 angegeben werden.

Unser Schreibservice ist Ihnen bei der Umstellung Ihrer Geschäftsunterlagen sehr gern behilflich. Nehmen Sie doch Kontakt zu uns auf.

Herzliche Grüße aus dem kalten und regnerischen Beeskow

Schreibservice Manuela Möckel

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